Privatgutachten
Wozu benötige ich eines?
Mängel und Schäden an haustechnischen Anlagen sind sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer unangenehm. In vielen Fällen sind die Ursachen und die Verantwortlichen ohne fachliche Begutachtung nur schwer festzustellen. Für uns steht nicht die Frage des Verursachers im Vordergrund, unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind. Wir wollen kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.
VOrgehensweise
So gehen wir bei Privatgutachten vor
Für die Erstellung eines Privatgutachtens halten wir uns grundsätzlich an den nachfolgenden Ablauf. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird im Einvernehmen mit unserem Auftraggeber unter Einbeziehung aller Beteiligter nach zufriedenstellenden Lösungen gesucht.
Definition des Zieles
Ausarbeitung eines Messkonzeptes
Befundaufnahme
Auswertung der Daten
Ausarbeiten des Gutachtens
Empfehlungen über weitere Vorgangsweise
Gutachten für gerichtliche Verfahren
Privatgutachten können aber auch für gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.
Prüfung der Erfolgsaussichten und Vorbereitung eines Verfahrens
Kontrolle des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen,
Vorbereitung der Befragung des Gerichtssachverständigen.
Der Inhalt eines Privatgutachtens kann im Gerichtsverfahren insofern berücksichtigt werden, dass sich das Gericht und auch ein gerichtlich bestellter Sachverständiger damit auseinandersetzen müssen. Es wird allerdings vom Gericht nicht als Gutachten anerkannt.