Privat­gutachten

Privatgutachten

Wozu benötige ich eines?

Mängel und Schäden an haustechnischen Anlagen sind sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer unangenehm. In vielen Fällen sind die Ursachen und die Verantwortlichen ohne fachliche Begutachtung nur schwer festzustellen. Für uns steht nicht die Frage des Verursachers im Vordergrund, unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind. Wir wollen kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.

Zwei Menschen geben sich die Hand

VOrgehensweise

So gehen wir bei Privatgutachten vor

Für die Erstellung eines Privatgutachtens halten wir uns grundsätzlich an den nachfolgenden Ablauf. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird im Einvernehmen mit unserem Auftraggeber unter Einbeziehung aller Beteiligter nach zufriedenstellenden Lösungen gesucht.

Definition des Zieles

Ausarbeitung eines Messkonzeptes

Befundaufnahme

Auswertung der Daten

Ausarbeiten des Gutachtens

Empfehlungen über weitere Vorgangsweise

Gutachten für gerichtliche Verfahren

Privatgutachten können aber auch für gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.

N

Prüfung der Erfolgsaussichten und Vorbereitung eines Verfahrens

N

Kontrolle des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen,

N

Vorbereitung der Befragung des Gerichtssachverständigen.

Frau mit verbunden Augen und Wage in der Hand

Der Inhalt eines Privatgutachtens kann im Gerichtsverfahren insofern berücksichtigt werden, dass sich das Gericht und auch ein gerichtlich bestellter Sachverständiger damit auseinandersetzen müssen. Es wird allerdings vom Gericht nicht als Gutachten anerkannt.